KfW 60 und KfW 40 - Häuser
Durch die Einführung des EnergieEinsparGesetzes - EEWärmeG - zum 01.04.2008, hat der Gesetzgeber eine erneute Verschärfung der Energieeinsparverordnung - EnEV 2007 - durchgesetzt.
Immer neue Anforderungen an Industrie und Unternehmen, wie auch die Bereitschaft zur Abschaffung der Abhängigkeit von Öl und Gas und somit die Förderung von erneubaren Energien mehr als je zuvor in Anspruch zu nehmen, eröffnen uns als Unternehmen - und nicht zuletzt Ihnen als Bauherr - die Chanche, unsere Häuser noch besser und vor allen noch effizienter und energiesparender zu bauen.
Welche Möglichkeiten und Wege es für eine effiziente, energiesparende Bauweise gibt, welche staatliche Förderung und zinsgünstige Darlehen der Bauherr in Anspruch nehmen kann, erläutern wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten.
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